Im Auftrag des Bundes, Kanton und der Gemeinde Reinach, bieten wir allen schisspflichtigen Einwohner, die obligatorische Bundesübung zu absolvieren. Gerne können auch auswärtige Schützen bei uns ihre Schiesspflicht nach zugehen.
Wichtig: - Die letzte Standblattausgabe für das OP erfolgt um 19.45 Uhr. Später eintreffende Schützen können ab diesen Zeitpunk nicht mehr berücksichtigt werden - Die obligatorische Bundesübung muss bis spätestens 31. August absolviert werden. - Auch in diesem Jahr kann das OP mit dem Feldschiessen kombiniert werden, sofern dieses vor dem OP geschossen wird.
Was muss unbedingt mitgebracht werden? 1. Aufforderungsschreiben de Bundes (PISA Zettel) 2. Persönliche Dienstwaffe 3. Dienstbuch 4. Schissbuch und/oder militärischer Leistungsausweis 5. Gültiger, amtlicher Lichbildausweis (ID oder Pass)
Unsere ausgebildeten Schützenmeister unterstützen die Absolventen mit Rat und Tat.
Schisssicherheit In diesem Video wird dir der sichere Umgang mit der Waffe gezeigt. Es lohnt sich das Video anzuschauen, die Sicherheit steht bei und an oberste Stelle!!
Übernahme der persönlichen Waffe zu Eigentum
Vorgehen für die Übernahme der persönlichen Waffe zu Eigentum
Hier erfahren Sie, was zu tun ist, um Ihre persönliche Armeewaffe bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, Durchdiener bei der Entlassung aus der Armee, ins Eigentum übernehmen zu können.
Bedingungen Der Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn Sturmgewehr 90 • ein gültiger Waffenerwerbsschein (nicht älter als 6 Monate) vorgewiesen wird • in den letzten drei Jahren mindestens zweimal das Obligatorische Programm sowie zweimal das Feldschiessen (300 m) absolviert wurde und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis eingetragen ist
Pistole 75 • ein gültiger Waffenerwerbsschein (nicht älter als 6 Monate) vorgewiesen wird • der AdA mit einer Pistole ausgerüstet ist. (Ein Schiessnachweis ist nicht notwendig)
Freiwillig hinterlegte Waffen müssen vor der Ausrüstungsabgabe im Zeughaus/Retablierungsstelle abgeholt werden.
Die Sturmgewehre werden zu halbautomatischen Einzelfeuerwaffen abgeändert. Die Rückgabe der geänderten Teile erfolgt nach rund 10 Wochen.
Leihwaffen Wer eine Leihwaffe besitzt und diese weiterhin als Leihwaffe behalten oder sein persönliches Sturmgewehr 90 zukünftig als Leihwaffe übernehmen will, muss dafür am Entlassungstag einen gültigen Waffenerwerbsschein vorweisen und in den letzten drei Jahren mindestens zweimal das Obligatorische Programm und zweimal das Feldschiessen absolviert haben.
Kosten Für die Änderung, Kennzeichnung und die Datenerfassung für die Überlassung der Waffe zu Eigentum wird folgende Entschädigung in bar eingezogen: Stgw 90: 100.00 Fr. Pistole: 30.00 Fr.
Waffenerwerbsschein Der Waffenerwerbsschein ist komplett ausgefüllt inklusive eines Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und einer Kopie eines amtlichen Ausweises bei der örtlichen Polizeistation (Stadt St. Gallen: Stadtpolizei) abzugeben. Die Unterlagen sind persönlich abzugeben, da ein Bericht über den Gesuchsteller angefertigt wird.
Achtung: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen.
Die Armee akzeptiert weder eine Ausnahmebewilligung "Sportschütze", noch eine Ausnahmebewilligung "Sammler". Das Gesuchsformular kann auf der Webseite des FedPol bezogen werden. Gebühren und Fristen:
Strafregisterauszug (Poststelle): ca. 20.00 Fr. / Dauer rund 10 Tage Waffenerwerbsschein: ca. 50.00 Fr. / Dauer rund 4 – 6 Wochen
Auskünfte Bei Fragen zur Übernahme der persönlichen Waffe zu Eigentum können Sie sich per eMail direkt an den Leiter Persönliche Ausrüstung des Logistikcenters Hinwil wenden: