Waffengesetz

Brief der Polizei Baselland zum Thema

...Nachmeldepflicht von Waffen

Informationen der Polizei BL zum Thema
Nachmeldepflicht von Waffen

Abhandlung zur Nachmeldepflicht von Waffen

zu lesen auf der Seite Waffengesetz


Neue Regeln für Antrag Waffenerwerbschein 2023

Ab sofort wird es einfacher, die nötigen Dokumente zum Erwerb von Waffen und Munition zu beziehen:

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Für den Antrag zum Waffenerwerbsschein ist kein separater Strafregisterauszug mehr nötig.
Mit der Unterschrift auf dem Antrag wird der Polizei die Ermächtigung erteilt, selbst Abfragen im Strafregister zu machen.
- Der Strafregister-Auszug kostet neu nur noch CHF 17.00
Bestellen auf: https://www.strafregister.admin.ch - Vorsicht vor Betrugsseiten!

Auf unserer Website erklären wir die verschiedenen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen und Munition (dies ist keine Rechtsbelehrung!):

Erwerb von Waffen und Munition


Anpassungen im Hilfsmittelverzeichnis 2023

Hilfsmittelverzeichnis 2023


Das Waffengesetz regelt, wer in der Schweiz eine Waffe haben darf. Je nach Waffe brauchen Sie für den Kauf einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.

Waffengesetz
Der SSV orientiert: Homepage SSV

Waffen besitzen in der Schweiz

Transport von Waffen und Munition
Das Merkblatt als PDF

Achtung: Neu Ordnungsbusse von CHF 300.- bei gleichzeitigem Mitführen von Waffe und Munition

Ordnungsbussenverordnung



Vorgehen für die Übernahme der persönlichen Waffe

Hier erfahren Sie, was zu tun ist, um Ihre persönliche Armeewaffe bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, Durchdiener bei der Entlassung aus der Armee, ins Eigentum übernehmen zu können


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