Sie sind hier: WAFFENGESETZ
Zurück zu: Startseite
Allgemein:
Ab sofort wird es einfacher, die nötigen Dokumente zum Erwerb von Waffen und Munition zu beziehen:
- Für den Antrag zum Waffenerwerbsschein ist kein separater Strafregisterauszug mehr nötig.
Auf unserer Website erklären wir die verschiedenen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen und Munition (dies ist keine Rechtsbelehrung!):
Erwerb von Waffen und Munition
Hilfsmittelverzeichnis 2023 [5’357 KB]
Das Waffengesetz regelt, wer in der Schweiz eine Waffe haben darf. Je nach Waffe brauchen Sie für den Kauf einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.
Waffengesetz
Der SSV orientiert: Homepage SSV
Als Privatperson eine Waffe erwerben
Transport von Waffen und Munition
Das Merkblatt als PDF
INFO für Schützinnen und Schützen:
Wer seine Feuerwaffe transportiert ohne Waffe und Munition zu trennen, kann mit einer Busse von 300 Franken bestraft werden.
Ordnungsbussenverordnung