Sie sind hier: WAFFENGESETZ
Zurück zu: Startseite
Allgemein:

Waffengesetz

Neue Regeln für Antrag Waffenerwerbschein 2023

Ab sofort wird es einfacher, die nötigen Dokumente zum Erwerb von Waffen und Munition zu beziehen:

-
Für den Antrag zum Waffenerwerbsschein ist kein separater Strafregisterauszug mehr nötig.
Mit der Unterschrift auf dem Antrag wird der Polizei die Ermächtigung erteilt, selbst Abfragen im Strafregister zu machen.
- Der Strafregister-Auszug kostet neu nur noch CHF 17.00
Bestellen auf: https://www.strafregister.admin.ch - Vorsicht vor Betrugsseiten!

Auf unserer Website erklären wir die verschiedenen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen und Munition (dies ist keine Rechtsbelehrung!):

Erwerb von Waffen und Munition

Anpassungen im Hilfsmittelverzeichnis 2023

Hilfsmittelverzeichnis 2023 [5’357 KB]

Das Waffengesetz regelt, wer in der Schweiz eine Waffe haben darf. Je nach Waffe brauchen Sie für den Kauf einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.

Waffengesetz
Der SSV orientiert: Homepage SSV

Als Privatperson eine Waffe erwerben

Transport von Waffen und Munition
Das Merkblatt als PDF

Achtung: Neu Ordnungsbusse von CHF 300.- bei gleichzeitigem Mitführen von Waffe und Munition

Ordnungsbussenverordnung


Vorgehen für die Übernahme der persönlichen Waffe

Hier erfahren Sie, was zu tun ist, um Ihre persönliche Armeewaffe bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, Durchdiener bei der Entlassung aus der Armee, ins Eigentum übernehmen zu können [73 KB]