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Schützengesellschaft Reinach

Feldschiessen / Obligatorisches Schiessen

Bei schönsten Wetter leider nur ein bisschen Kühl (18°) haben wir das Feldschiessen für das Jahr 2025 abgeschlossen. Erfreulicherweise haben rund 51 Schützinnen und Schützen teilgenommen, davon haben rund 50% einen Kranz mit/oder nur eine Kranzkarte gewonnen. Herzliche Gratulation und Danke an alle.

Hier gehts zu den Resuldaten

Pflichtschützen die das Obligatorisch erfüllen müssen sind folgende Datum für euch reserviert.
Mittwoch 4. Juni und 13. August jeweils um 17.30 – 20.00 Uhr sowie Samstag 30. August am 09.00 – 11.30 Uhr

Übernahme des Sturmgewehrs ins Eigentum bei Entlassung aus der Militärdienstpflicht

Angehörige der Armee erhalten bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht das Sturmgewehr zu Eigentum, wenn sie in den drei Jahren vor der Übernahme mindestens vier Bundesübungen absolviert haben (z. B. dreimal das Obligatorische und einmal das Feldschiessen) und dies im militärischen Leistungsausweis vom Schützenverein quittiert ist. Zusätzlich muss ein gültiger Waffenerwerbsschein am Entlassungstag vorgewiesen werden. HIER [194 KB] kann das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins ausgedruckt werden.

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4310 Rheinfelden
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Raiffeisenbank Reinach

IBAN Nr: CH22 8080 8006 0979 7862 2

SGR Blanco Einzahlungsschein [129 KB]

Letzte Änderung am Freitag, 30. Mai 2025 um 19:05:46 Uhr.