Waffengesetz
Neue Regeln für Antrag Waffenerwerbschein 2023
Ab sofort wird es einfacher, die nötigen Dokumente zum Erwerb von Waffen und Munition zu beziehen:
- Für den Antrag zum Waffenerwerbsschein ist kein separater Strafregisterauszug mehr nötig.
Mit der Unterschrift auf dem Antrag wird der Polizei die Ermächtigung erteilt, selbst Abfragen im Strafregister zu machen.
- Der Strafregister-Auszug kostet neu nur noch CHF 17.00
Bestellen auf: https://www.strafregister.admin.ch - Vorsicht vor Betrugsseiten!
Auf unserer Website erklären wir die verschiedenen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen und Munition (dies ist keine Rechtsbelehrung!):
Erwerb von Waffen und Munition
Anpassungen im Hilfsmittelverzeichnis 2023
Hilfsmittelverzeichnis 2023 [5’357 KB]
Das Waffengesetz regelt, wer in der Schweiz eine Waffe haben darf. Je nach Waffe brauchen Sie für den Kauf einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.
Waffengesetz
Der SSV orientiert: Homepage SSV
Als Privatperson eine Waffe erwerben
Transport von Waffen und Munition
Das Merkblatt als PDF
Achtung: Neu Ordnungsbusse von CHF 300.- bei gleichzeitigem Mitführen von Waffe und Munition
Ordnungsbussenverordnung