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Waffengesetz

Neue Regeln für Antrag Waffenerwerbschein 2023

Ab sofort wird es einfacher, die nötigen Dokumente zum Erwerb von Waffen und Munition zu beziehen:

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Für den Antrag zum Waffenerwerbsschein ist kein separater Strafregisterauszug mehr nötig.
Mit der Unterschrift auf dem Antrag wird der Polizei die Ermächtigung erteilt, selbst Abfragen im Strafregister zu machen.
- Der Strafregister-Auszug kostet neu nur noch CHF 17.00
Bestellen auf: https://www.strafregister.admin.ch - Vorsicht vor Betrugsseiten!

Auf unserer Website erklären wir die verschiedenen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen und Munition (dies ist keine Rechtsbelehrung!):

Erwerb von Waffen und Munition

Anpassungen im Hilfsmittelverzeichnis 2023

Hilfsmittelverzeichnis 2023 [5’357 KB]

Das Waffengesetz regelt, wer in der Schweiz eine Waffe haben darf. Je nach Waffe brauchen Sie für den Kauf einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.

Waffengesetz
Der SSV orientiert: Homepage SSV

Als Privatperson eine Waffe erwerben

Transport von Waffen und Munition
Das Merkblatt als PDF

Achtung: Neu Ordnungsbusse von CHF 300.- bei gleichzeitigem Mitführen von Waffe und Munition

Ordnungsbussenverordnung