Das Waffengesetz regelt, wer in der Schweiz eine Waffe haben darf. Je nach Waffe brauchen Sie für den Kauf einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung. WaffengesetzDer SSV orientiert: Homepage SSVWaffen besitzen in der Schweiz Transport von Waffen und MunitionDas Merkblatt als PDFAchtung: Neu Ordnungsbusse von CHF 300.- bei gleichzeitigem Mitführen von Waffe und MunitionOrdnungsbussenverordnung
Hier erfahren Sie, was zu tun ist, um Ihre persönliche Armeewaffe bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, Durchdiener bei der Entlassung aus der Armee, ins Eigentum übernehmen zu können [73 KB]
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17.03.2023: DV BSV Arlesheim in Schönenbuch
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Letzte Änderung am Dienstag, 7. Februar 2023.
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